Eine neue Flugsportart halt ihren Siegeszug rund um die Welt.  Paragleiten, ein faszinierender neuer Sport, dem ein ähnlicher Boom vorausgesagt wird, wie vor einem Jahrzehnt dem Windsurfen. In den Alpen prägt ein neues Bild den Alltag. Von Gipfeln und Berghängen gleiten Menschen an bunten Fallschirmen zu Tal - die Paragleiter! Paragleiten ist eine Mischung aus Drachenfliegen und Fallschirmspringen und vereinigt Elemente beider Sportarten in sich.

Paragleiten ist gesteuertes Fliegen am rechteckig-aerodynamisch geschnittenen Gieitschirm Luftkammern sowie ein eingearbeitetes Profil und die notwendige Mindestgeschwindigkeit lassen aus einem rucksackgroßen Paket von Stoff und Leinen ein brauchbares Fluggerät werden.

Zunächst wird der Gleitschirm sorgfältig am Boden ausgelegt, Dabei ist darauf zu achten, daß alle Leinen frei laufen und die Luftkammern offen sind, Der Pilot sitzt in Sitzgurten, Wer die Technik gekonnt beherrscht, zieht den Schirm hoch und erhebt sich schon nach wenigen Schritten in die Lüfte, Steuerleinen garantieren, daß der Gleitschirm in jeder Flugphase kontrollierbar und steuerbar bleibt. Die Landung erfolgt sehr weich, mit völlig abgebremster Geschwindigkeit, exakt auf dem gewünschten Punkt.

 

Paragleiten ist die einfachste und unkomplizierteste Form der Fliegerei, Ausgereifte Konstruktionen der Gleitschirme garantieren ein hohes Maß an Sicherheit. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für sicheres Fliegen eine fundierte Ausbildung, für die man etwa eine Woche einkalkulieren muß. Worin liegt nun der Zauber, der binnen weniger Jahre tausende von Menschen jeder Altersgruppe und gesellschaftlicher Stellung in seinen Bann gezogen hat? Diese Frage ist mit wenigen Argumenten klar zu beantworten:

Paragleiten verkörpert:

  • die moderne Lebenseinstellung der individuellen persönlichen Entfaltung zielstrebiger und selbstbewußter Menschen.
  • die berechenbare Herausforderung von Mut und Geschicklichkeit ﷓ ohne Risiko ﷓anzunehmen.
  • den eleganten und schnell erlernbaren Weg, die Welt des Fliegens kennenzulernen.
  • ein neues Naturerlebnis in gekonntem Spiel mit Wind und Technik, um die Welt aus der Vogelperspektive zu genießen.
  • einen umweltfreundlichen Sport für jede Jahreszeit,
  • nicht zuletzt die einfachste Realisierung des uralten Traumes der Menschheit vom Fliegen.

Bei all diesen Betrachtungen darf aber auch der wirtschaftliche Faktor nicht vergessen werden. Paragleiten stellt einen neuen und aufstrebenden Industriezweig dar und noch wichtiger ist die Bedeutung für den Tourismus. Das jüngste Kind des Flugsportes gleitet in eine hoffnungsvolle Zukunft!

 

Dein Weg zum Schein: Suche Dir in Ruhe den für Dich besten Verein oder Schulungsbetrieb und Flugplatz aus. Kosten, Flugzeugpark, Betriebszeiten, weitere Betreuung nach der Erlagung des Grundscheines und natürlich die geografische Nähe sollten für Deine Entscheidung maßgeblich sein.

 

 

Die Ausbildung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kein Strafregisterbescheinigung, außer es bestehen Zweifel an der Verlässlichkeit des Bewerbers.
  • Kein Tauglichkeitszeugnis, wenngleich die Tauglichkeitskriterien erfüllt sein müssen, dies gilt nicht für Piloten von Doppelsitzerberechtigungen
  • Die Grundberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter (ehemals Sonderpilotenschein) wird nunmehr für die jeweilige Startart – Hangstart und/oder Windenschleppstart erteilt.
  • Die Überlandberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter berechtigt für Durchführung von Streckenflügen.
  • Die Grundberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter entsprechend der jeweiligen Startart ist nunmehr unbefristet gültig ist. Nur bei Vorliegen von Zweifeln am bestehen der fachlichen Befähigung ist eine entsprechende Nachschulung durchzuführen. Ausgenommen hievon sind jedoch Inhaber einer Doppelsitzerberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter und einer Berechtigung zur Führung von motorisierten Hänge- bzw. Paragleitern.
  • Die Lehrberechtigungen werden entsprechend den unterschiedlichen Startarten gegliedert. Die Ausbildungszeit wird nunmehr nicht mehr in Tagen bemessen, sondern in Stunden. Die theoretische und praktische Ausbildung hat die Absolvierung eines nach einem bestandenen Vorauswahltest durchgeführten speziellen Fluglehrerlehrganges zu beinhalten.
  • Alle bislang gemäß den Bestimmungen der ZLPV ausgestellten Hänge- und Paragleiterscheine gelten ab dem 01.06.2006 unter den Voraussetzungen der nunmehr geltenden ZLPV wobei alle zum 01.06.2006 aufrechten Berechtigungen und damit gültigen Scheine nunmehr unbefristete Gültigkeit besitzen. Die vor dem 01.06.2006 begonnen Ausbildungen können fortgeführt werden und können auch entsprechend den bisherigen Regelungen absolviert werden, sofern die Ausbildung und Prüfung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen werden. Als Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung gilt dabei die erste Teilnahme an einer theoretischen Ausbildung.

Ausführliche Information über Erlangung und Erhaltung der Grundberechtigungen für Hänge- und Paragleiter für beide Startarten, Doppelsitzer- und Lehrberechtigung, sowie motorisierte Hänge- und Paragleiter [hier] ÖAeC, Sektion FAA faa@aeroclub.at Technik HG/PG und motorisiert www.technik-hgpg.at